Als in Griechenland ansässiger Anleger profitieren sie von günstigen Steuersätzen, einschließlich Steuerbefreiungen und Anreizen für ausländische Einkünfte. Unsere Steuerexperten helfen Ihnen dabei, Ihre Verpflichtungen und Vorteile als Inhaber eines griechischen Goldenen Visums zu verstehen.
Einkommensteuer: Einkünfte aus dem Ausland für Einwohner ohne Wohnsitz können steuerfrei sein. Die lokalen Einkommensteuersätze liegen je nach Einkommensniveau zwischen 9 und 44%.
Körperschaftsteuer: Unternehmensgewinne werden mit einem Pauschalsatz von 22% besteuert, was Griechenland für geschäftsorientierte Investoren, die an der Gründung von Unternehmen interessiert sind, wettbewerbsfähig macht.
Grundsteuer: Immobilien in Griechenland unterliegen einer jährlichen Grundsteuer (ENFIA), die auf der Grundlage des Immobilienwerts, der Lage und anderer Faktoren berechnet wird. Die Steuersätze liegen in der Regel zwischen 0,1% und 1%.
Kapitalertragsteuer: Auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien wird eine Kapitalertragsteuer von 15% erhoben, mit bestimmten Ausnahmen für Hauptwohnsitze, die mindestens fünf Jahre lang gehalten werden.
Mehrwertsteuer auf Immobilien: Für neue Immobilien kann eine Mehrwertsteuer von 24% anfallen, obwohl Ausnahmen für ältere Immobilien oder im Rahmen bestimmter Investitionsprogramme verfügbar sind.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Erbschafts- und Schenkungssteuersätze variieren zwischen 1 und 40%, abhängig von der Beziehung zum Verstorbenen oder Spender und dem Wert des Vermögenswerts.
Programm für Personen ohne Wohnsitz: Griechenland bietet Neuankömmlingen ein Non-Dom-Regime an, das vermögenden Privatpersonen eine Pauschalsteuer von 100.000€ auf das weltweite Einkommen für bis zu 15 Jahre, unabhängig vom Einkommensniveau, vorsieht.
Beiträge zur sozialen Sicherheit: Arbeitnehmer zahlen Beiträge zu unterschiedlichen Sätzen, wobei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zur sozialen Sicherheit beitragen.
Doppelbesteuerungsabkommen: Griechenland hat mit zahlreichen Ländern Verträge geschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und so die Steuereffizienz für internationale Investoren zu gewährleisten.