Das Steuersystem Saudi-Arabiens ist so strukturiert, dass es das Wirtschaftswachstum fördert und ausländische Investitionen anzieht. Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Steuerkomponenten:
1. Persönliche Einkommensteuer
Keine persönliche Einkommenssteuer: Einzelpersonen, unabhängig davon, ob saudische Staatsbürger oder Expatriates, unterliegen nicht der persönlichen Einkommenssteuer auf ihr Einkommen. Diese Politik erhöht die Attraktivität des Königreichs für ausländische Arbeitnehmer und Investoren.
2. Körperschaftsteuer
Standardtarif: Ein Körperschaftsteuersatz von 20% gilt für Unternehmen, die nicht in Saudi-Arabien und nicht dem GCC (Gulf Cooperation Council) angehören, die in Saudi-Arabien tätig sind. Diese Steuer wird auf bereinigte Nettogewinne erhoben.
Öl- und Kohlenwasserstoffsektor: Unternehmen, die Öl und Kohlenwasserstoffe fördern und produzieren, unterliegen höheren Steuersätzen, die je nach bestimmten Kriterien und Produktionsniveaus bis zu 85% betragen können.
3. Zakat
Anwendbarkeit: Zakat ist eine islamische Abgabe, die saudischen und GCC-Staatsangehörigen sowie hundertprozentigen Unternehmen auferlegt wird. Sie wird auf 2,5% der Zakat-Bemessungsgrundlage berechnet, was in der Regel dem Nettovermögen des Unternehmens entspricht.
4. Mehrwertsteuer (VAT)
Standardsatz: Ab Juli 2020 wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 15% erhoben. Bestimmte Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs können, wie gesetzlich vorgeschrieben, von der Steuer befreit sein oder einem Nullsatz unterliegen.
5. Quellensteuer
Anwendbarkeit: Zahlungen von in Saudi-Arabien ansässigen Unternehmen an gebietsfremde Parteien für erbrachte Dienstleistungen unterliegen der Quellensteuer. Die Steuersätze variieren je nach Art der Zahlung:
- 5%: Gilt für Dividenden, Zinsen, Luft- und Seefrachtdienstleistungen sowie Zahlungen im Zusammenhang mit Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen.
- 15%: Gilt für Vermietungen, Einnahmen aus geistigen Eigentumsrechten und andere nicht klassifizierte Dienstleistungen.
- 20%: Gilt für Zahlungen an Profis in Unterhaltungs- oder Sportbereichen.
6. Beiträge zur Sozialversicherung
- Arbeitnehmer in Saudi-Arabien: Arbeitgeber zahlen 12% des Gehalts eines Arbeitnehmers in die Sozialversicherung ein, während der Arbeitnehmer 10% beisteuert.
- Arbeitnehmer außerhalb Saudi-Arabiens: Arbeitgeber müssen einen Beitrag von 2% zur Deckung beruflicher Gefahren zahlen; Arbeitnehmer außerhalb Saudi-Arabiens sind von anderen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
7. Immobilientransaktionssteuer (RETT)
Steuersatz: Auf den Gesamtwert von Immobilientransaktionen, einschließlich Verkäufen, Übertragungen und ähnlichen Aktivitäten, wird eine Steuer von 5% erhoben. Es können bestimmte Ausnahmen gelten, z. B. Übertragungen zwischen unmittelbaren Familienmitgliedern.
8. Verbrauchsteuer
Anwendbarkeit: Verbrauchsteuern werden auf bestimmte Waren erhoben, die als schädlich für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt gelten, darunter:
- 100%: Für Tabakerzeugnisse und Energy-Drinks.
- 50%: Bei kohlensäurehaltigen Getränken.
9. Zölle
Standardtarif: Auf importierte Waren werden Zölle erhoben, wobei die Steuersätze je nach Art des Produkts variieren. Bestimmte Waren des täglichen Bedarfs können von der Steuer befreit sein oder ermäßigten Steuersätzen unterliegen, um die Erschwinglichkeit zu fördern.