Der Inhaber der Aufenthaltserlaubnis hat die Möglichkeit, ihre Aufenthaltserlaubnis nach deren Ablauf zu verlängern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Insbesondere muss das mit dem Genehmigungsinhaber verbundene Unternehmen ab dem dritten Jahr der Registrierung ein jährliches Mindestbruttoeinkommen von 4 Millionen MUR (etwa 100.000 USD) erzielt haben.
Darüber hinaus kann der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die 20 Jahre gültig ist. Dieser Antrag kann nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 Jahren gestellt werden. Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Sorgen Sie für drei aufeinanderfolgende Jahre vor der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 15 Millionen MUR (ca. 375.000 USD).
ODER
2. Erzielen Sie einen Gesamtumsatz von 45 Millionen MUR (ca. 1.125.000 USD) in einem beliebigen Zeitraum von drei Jahren, der der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis vorausgeht.
Diese Kriterien bieten dem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, einen langfristigen Aufenthaltstitel und einen möglicherweise dauerhaften Aufenthaltsstatus auf Mauritius zu erlangen. basierend auf der finanziellen Leistung ihres Unternehmens und ihrem Beitrag zur lokalen Wirtschaft.