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Aufenthaltserlaubnis in Spanien: Leitfaden 2026

May 2, 2024
27. März 2026
Aufenthaltserlaubnis in Spanien: Leitfaden 2026
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📋 Auf einen Blick: Spanien ist eine attraktive Wahl für Personen, die einen neuen Ort zum Arbeiten, Leben, Studieren, Investieren und Genießen einer hohen Lebensqualität innerhalb der Europäischen Union suchen. Es gibt mehrere Wege zu einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien, jeweils mit spezifischen Regeln und Voraussetzungen.

Spanien ist eine attraktive Wahl für Personen, die einen neuen Ort zum Arbeiten, Leben, Studieren, Investieren und Genießen einer hohen Lebensqualität innerhalb der Europäischen Union suchen. Es gibt mehrere Wege zu einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien, jeweils mit spezifischen Regeln und Voraussetzungen.

Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die vielfältigen Aufenthaltsoptionen speziell für Nicht-EU-Bürger. Wir erläutern drei wesentliche Aufenthaltskategorien, untersuchen die Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltsrechts und zeigen die wichtigsten Vorteile eines Wohnsitzes in Spanien auf.

  • Die wichtigsten Optionen für eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien umfassen das Golden Visa durch Investition, ein Studenten- oder Studienvisum, verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen und ein Non-Lucrative Visa. Weitere Varianten sind Familienzusammenführung, Forschungsvisum und mehr.
  • Spanien bietet seinen Einwohnern zahlreiche Vorteile, darunter visumfreies Reisen im Schengen-Raum, Zugang zu Gesundheitsversorgung und anderen öffentlichen Diensten, Bildungseinrichtungen und vor allem eine hohe Lebensqualität.
  • Mirabello Consultancy bietet fachkundige Beratung für alle, die Informationen über die beliebteste Aufenthaltsoption suchen — das Golden Visa durch Investition.

Aufenthaltserlaubnis in Spanien: Leitfaden 2026

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Wichtigste Erkenntnisse

  • Spanien bietet mehrere Aufenthaltswege für Nicht-EU-Bürger, darunter das Golden Visa, das Non-Lucrative Visa und das Digital Nomad Visa.
  • Das Spain Golden Visa erfordert eine Mindestinvestition von 500.000 € in Immobilien oder andere qualifizierende Vermögenswerte.
  • Inhaber des Golden Visa genießen visumfreien oder Visa-on-Arrival-Zugang zu allen 27 Schengen-Staaten.
  • Die Bearbeitungszeiten liegen in der Regel zwischen 2 und 4 Monaten für Erstanträge.
  • Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern können in einen einzigen Antrag einbezogen werden.
  • Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt können Antragsteller die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Spanien verlangt von Golden-Visa-Inhabern derzeit keinen Mindestaufenthalt pro Jahr, um die Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten.
  • Professionelle Beratung verbessert die Erfolgsquote und Effizienz jedes Aufenthaltsantrags erheblich.

📋 Auf einen Blick: Spanien ist eine attraktive Wahl für Personen, die einen neuen Ort zum Arbeiten, Leben, Studieren, Investieren und Genießen einer hohen Lebensqualität innerhalb der Europäischen Union suchen. Es gibt mehrere Wege zu einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien, jeweils mit spezifischen Regeln und Voraussetzungen.

Spanien ist eine attraktive Wahl für Personen, die einen neuen Ort zum Arbeiten, Leben, Studieren, Investieren und Genießen einer hohen Lebensqualität innerhalb der Europäischen Union suchen. Es gibt mehrere Wege zu einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien, jeweils mit spezifischen Regeln und Voraussetzungen. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die vielfältigen Aufenthaltsoptionen speziell für Nicht-EU-Bürger. Wir erläutern drei wesentliche Aufenthaltskategorien, untersuchen die Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltsrechts und zeigen die wichtigsten Vorteile eines Wohnsitzes in Spanien auf.

Aufenthalt in Spanien: Ein Überblick für Nicht-EU-Bürger

Spanien zählt durchgehend zu den begehrtesten Zielen in Europa für Investoren, Rentner, Remote-Arbeiter und Familien. Von der kosmopolitischen Energie Madrids und Barcelonas bis zu den sonnenverwöhnten Küsten Andalusiens und der Balearen bietet das Land eine unvergleichliche Lebensqualität. Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die sich fragen, wie sie eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten können, gibt es gute Nachrichten: Die spanische Regierung hat mehrere klare, zugängliche Wege zum legalen Aufenthalt geschaffen.

Eine spanische Aufenthaltserlaubnis gewährt Ihnen das gesetzliche Recht, in Spanien zu leben und in vielen Fällen zu arbeiten. Je nach gewähltem Weg kann sie auch den Zugang zum erstklassigen spanischen Gesundheitssystem, dem international anerkannten Bildungsnetzwerk und — besonders wichtig — die Möglichkeit, frei durch die 27 Schengen-Mitgliedstaaten zu reisen, ohne zusätzliche Visa zu benötigen, umfassen.

Die drei relevantesten Aufenthaltswege für vermögende Privatpersonen und ihre Familien sind:

  • Das Spain Golden Visa (Investorenvisum) — konzipiert für Personen, die eine qualifizierende Investition in Spanien tätigen.
  • Das Non-Lucrative Visa (NLV) — geeignet für Personen, die über ausreichendes passives Einkommen oder Ersparnisse verfügen, ohne in Spanien arbeiten zu müssen.
  • Das Digital Nomad Visa — ein neuerer Weg für Remote-Arbeiter und Freiberufler, die Einkommen von außerhalb Spaniens erzielen.

Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, Vorteile und ein eigenes Antragsverfahren. Wir untersuchen jeden im Folgenden ausführlich. Informieren Sie sich auch in unserem umfassenden Leitfaden über die besten Golden Visa Investitionsprogramme weltweit, um Spanien mit anderen führenden Jurisdiktionen zu vergleichen.

Das Spain Golden Visa: Aufenthaltserlaubnis in Spanien durch Investition

Das Spain Golden Visa, offiziell als Investoren-Aufenthaltsvisum bekannt, wurde 2013 im Rahmen des Unternehmergesetzes eingeführt. Es ist der wichtigste Investitionsmigrationsweg in Spanien und zählt weiterhin zu den begehrtesten Golden-Visa-Programmen in Europa. Es gewährt Nicht-EU-Staatsangehörigen, die eine qualifizierende Investition in die spanische Wirtschaft tätigen, eine Aufenthaltserlaubnis.

Was ist das Spain Golden Visa? Das Spain Golden Visa ist ein Aufenthaltsprogramm durch Investition, das Nicht-EU/EWR-Bürgern und ihren Familien eine spanische Aufenthaltserlaubnis im Austausch gegen eine bedeutende qualifizierende Investition gewährt. Das anfängliche Visum ist ein Jahr gültig (oder zwei Jahre bei Beantragung innerhalb Spaniens) und kann in Zweijahresintervallen verlängert werden, sofern die Investition aufrechterhalten wird.

Qualifizierende Investitionsoptionen

Es gibt mehrere qualifizierende Investitionswege mit jeweils eigener Mindestschwelle:

  • Immobilieninvestition: Mindestens 500.000 € in spanische Immobilien, frei von Hypotheken oder Belastungen auf dem qualifizierenden Anteil. Dies ist historisch der beliebteste Weg.
  • Kapitalinvestition in spanische Unternehmen: Mindestens 1.000.000 € in Anteile oder Beteiligungen an spanischen Unternehmen.
  • Bankeinlagen: Mindestens 1.000.000 € in Einlagen bei spanischen Finanzinstituten.
  • Staatsanleihen: Mindestens 2.000.000 € in spanische Staatsanleihen (Schatzanweisungen).
  • Investmentfonds: Mindestens 1.000.000 € in spanische Investmentfonds oder Venture-Capital-Fonds.
  • Geschäftsprojekte von allgemeinem Interesse: Investition in ein Geschäftsprojekt, das Arbeitsplätze schafft, eine bemerkenswerte sozioökonomische Wirkung hat oder einen bedeutenden Beitrag zu wissenschaftlicher oder technologischer Innovation leistet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spanische Regierung Absichten zur Reform bestimmter Aspekte des Golden-Visa-Programms signalisiert hat — insbesondere eine mögliche Überprüfung der Immobilienroute. Potenzielle Investoren sollten aktuelle professionelle Beratung einholen. Kontaktieren Sie Mirabello Consultancy für eine kostenlose Beratung, um den aktuellen Status jeder Investitionsroute zu verstehen, bevor Sie sich festlegen.

Weitere Informationen zu vergleichbaren Programmen finden Sie auf unserer Seite zum Spain Golden Visa Programm.

Weitere Aufenthaltswege: Non-Lucrative Visa und Digital Nomad Visa

Das Non-Lucrative Visa (NLV)

Das Non-Lucrative Visa ist ideal für Personen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich in Spanien zu versorgen, ohne einer beruflichen Tätigkeit im Land nachzugehen. Es ist besonders beliebt bei Rentnern und Personen mit beträchtlichen passiven Einkommensströmen wie Dividenden, Mieteinnahmen oder Rentenzahlungen.

Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller ein monatliches Einkommen von mindestens 2.400 € nachweisen (etwa das Vierfache des spanischen IPREM-Indikators), zuzüglich 600 € pro Monat für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Wichtig: NLV-Inhaber dürfen nicht in Spanien arbeiten. Im Gegensatz zum Golden Visa verlangt das NLV, dass der Inhaber einen erheblichen Teil des Jahres in Spanien verbringt (mehr als 183 Tage jährlich), was die spanische Steuerpflicht auslöst.

Das NLV wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann für Zweijahresperioden verlängert werden. Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können NLV-Inhaber eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

Das Digital Nomad Visa

Das Digital Nomad Visa (offiziell das Internationale Telearbeitsvisum) wurde 2023 im Rahmen des spanischen Start-up-Gesetzes eingeführt und ermöglicht Nicht-EU-Remote-Arbeitern und selbstständigen Freiberuflern, in Spanien zu wohnen und gleichzeitig für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb des Landes zu arbeiten. Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller ein Mindesteinkommen von 2.646 € pro Monat (200 % des spanischen Mindestlohns) nachweisen und ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis mit einem ausländischen Unternehmen oder Kunden belegen.

Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Arbeitgeber oder ihre Kunden außerhalb Spaniens ansässig sind und dass sie mindestens drei Monate vor der Antragstellung beschäftigt oder freiberuflich tätig waren. Das Digital Nomad Visa wird für ein Jahr gewährt und kann für Zweijahresperioden verlängert werden, mit einem maximalen Aufenthalt von fünf Jahren vor dem Übergang zu einer Standard-Daueraufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen für eine spanische Aufenthaltserlaubnis

Obwohl die Anforderungen je nach Weg variieren, gibt es mehrere grundlegende Voraussetzungen, die für alle wesentlichen spanischen Aufenthaltsprogramme für Nicht-EU-Staatsangehörige gelten:

  • Gültiger Reisepass: Ein Reisepass mit mindestens einem Jahr Restgültigkeit (zwei Jahre werden empfohlen).
  • Einwandfreies Führungszeugnis: Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass in Spanien oder einem Aufenthaltsland der letzten fünf Jahre keine Vorstrafen vorliegen.
  • Krankenversicherung: Vollständige private Krankenversicherung in Spanien, die für die Dauer der anfänglichen Aufenthaltsperiode gültig ist.
  • Finanzielle Mittel: Nachweis der Fähigkeit, sich und Ihre Angehörigen in Spanien finanziell zu versorgen.
  • Ärztliches Attest: Eine Bescheinigung, dass der Antragsteller an keiner Krankheit leidet, die gemäß internationalen Gesundheitsvorschriften ein öffentliches Gesundheitsrisiko darstellen könnte.
  • Altersanforderung: Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Keine frühere Unzulässigkeit: Der Antragsteller darf nicht auf einer Unzulässigkeitsliste des Schengen-Raums stehen.

Für das Golden Visa im Besonderen sind zusätzlich der Nachweis der qualifizierenden Investition und der Beleg ihrer Rechtmäßigkeit und Legitimität erforderlich. Das Expertenteam von Mirabello Consultancy führt Sie durch jedes Dokument, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird.

Das Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Um zu verstehen, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten, ist ein klares Verständnis des Antragsverfahrens erforderlich. Obwohl die genauen Schritte je nach Weg leicht variieren, beschreibt das Folgende das allgemeine Verfahren für das Spain Golden Visa — den am häufigsten von unseren Kunden gewählten Weg.

  1. Erstbewertung und Planung: Beauftragen Sie eine spezialisierte Einwanderungsberatung wie Mirabello Consultancy, um Ihre Eignung zu bewerten, den am besten geeigneten Investitionsweg zu identifizieren und mit der Dokumentenvorbereitung zu beginnen.
  2. Tätigung der qualifizierenden Investition: Schließen Sie den Immobilienkauf, die Kapitalübertragung oder eine andere qualifizierende Investition ab. Erhalten Sie einen offiziellen Investitionsnachweis (z. B. notariell beglaubigte Eigentumsurkunde für Immobilien).
  3. Zusammenstellung der Unterlagen: Hierzu gehören Ihr Reisepass, ein Führungszeugnis (apostilliert), ärztliches Attest, private Krankenversicherungspolice und Nachweis finanzieller Mittel.
  4. Beantragung des Erstvisums: Nicht-EU-Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb Spaniens reichen den Erstantrag beim spanischen Konsulat oder der Botschaft in ihrem Wohnsitzland ein. Antragsteller, die sich bereits legal in Spanien aufhalten, können direkt bei der Unidad de Grandes Empresas (UGE) beantragen.
  5. Erhalt Ihres nationalen Visums: Nach Genehmigung wird ein einjähriges nationales Visum (Typ D) ausgestellt, das als Ihre anfängliche Aufenthaltsgenehmigung dient.
  6. Reise nach Spanien und Beantragung Ihrer TIE: Innerhalb des ersten Jahres müssen Sie nach Spanien reisen und bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde Ihre Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) — die physische Ausländeridentitätskarte — beantragen.
  7. Verlängerung: Inhaber des Golden Visa können ihre Aufenthaltserlaubnis alle zwei Jahre verlängern, sofern die Investition aufrechterhalten wird. Es ist kein Mindestaufenthalt für die Verlängerung erforderlich.

Der gesamte Prozess verläuft mit professioneller Unterstützung deutlich reibungsloser. Sprechen Sie mit unserem Team bei Mirabello Consultancy, um Ihren Antrag mit Zuversicht zu beginnen.

Bearbeitungszeiten und Kosten

Eine der häufigsten Fragen potenzieller Antragsteller ist, wie lange der Prozess dauert und wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt.

Bearbeitungszeiten

  • Golden Visa Erstantrag: In der Regel 2 bis 4 Monate ab dem Datum der vollständigen Antragstellung.
  • Non-Lucrative Visa: Etwa 1 bis 3 Monate beim zuständigen spanischen Konsulat.
  • Digital Nomad Visa: In der Regel 20 bis 45 Werktage für konsularische Anträge; Anträge aus Spanien können 20 Werktage dauern.
  • TIE-Kartenausstellung (nach Ankunft in Spanien): Üblicherweise 30 bis 60 Tage nach dem Termin.

Kosten und Investitionsschwellen

  • Golden Visa (Immobilien): Mindestinvestition von 500.000 €, zuzüglich Grunderwerbsteuer (in der Regel 6–10 % für Bestandsimmobilien oder 10 % MwSt. für Neubauten), Notargebühren und Anwaltsgebühren.
  • Golden Visa (Kapital/Anleihen): Von 1.000.000 € bis 2.000.000 € je nach Anlageklasse.
  • Staatliche Antragsgebühren: Etwa 80 bis 160 € pro Antragsteller für die Visabearbeitungsgebühren.
  • Professionelle Gebühren: Anwalts- und Beratungsgebühren variieren; Mirabello Consultancy bietet eine transparente Gebührenstruktur, die auf Ihre spezifischen Umstände zugeschnitten ist.
  • Jährliche Krankenversicherung: In der Regel 1.000 bis 3.000 € pro Person und Jahr, je nach Alter und Versicherungsumfang.

Vorteile einer spanischen Aufenthaltserlaubnis

Die Erlangung einer legalen Aufenthaltserlaubnis in Spanien bietet eine Vielzahl bedeutender Vorteile, die weit über das bloße Recht, im Land zu leben, hinausgehen.

  • Schengen-Raum-Zugang: Freies Reisen durch alle 27 Schengen-Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Visa.
  • Erstklassige Gesundheitsversorgung: Zugang zum hoch angesehenen öffentlichen und privaten Gesundheitssystem Spaniens, das durchgehend zu den besten in Europa zählt.
  • Bildung: Zugang zu spanischen öffentlichen Schulen (für Einwohner kostenlos) und international anerkannten Universitäten.
  • Stabile EU-Jurisdiktion: Aufenthalt in einem stabilen, rechtsstaatlichen EU-Mitgliedstaat.
  • Weg zur Staatsbürgerschaft: Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (verkürzt auf 2 Jahre für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, der Philippinen, Andorras, Äquatorialguineas und Portugals) können Antragsteller die spanische Staatsbürgerschaft und damit einen EU-Pass beantragen.
  • Kein Mindestaufenthalt für Golden-Visa-Inhaber: Im Gegensatz zum NLV müssen Golden-Visa-Inhaber keine Mindestanzahl von Tagen pro Jahr in Spanien verbringen, um ihre Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten — dies bietet beispiellose Flexibilität.
  • Geschäftsmöglichkeiten: Zugang zur 1,4-Billionen-Euro-Wirtschaft Spaniens und zum gesamten EU-Binnenmarkt.
  • Lebensqualität: Spaniens mediterranes Klima, reiche Kultur, exzellente Gastronomie und lebendiges Sozialleben machen es durchgehend zu einem der lebenswertesten Länder der Welt.

Um Spanien mit anderen führenden Investitionsmigrationszielen zu vergleichen, besuchen Sie unseren umfassenden Leitfaden über die besten Citizenship by Investment Programme.

Einbeziehung Ihrer Familie in Ihren spanischen Aufenthaltsantrag

Einer der geschätztesten Aspekte der spanischen Aufenthaltsprogramme — insbesondere des Golden Visa — ist die Möglichkeit, die Vorteile auf Ihre unmittelbaren Familienmitglieder durch einen einzigen Antrag auszuweiten. Spaniens Familienzusammenführungsbestimmungen sind großzügig und umfassend.

Die folgenden Familienmitglieder können in der Regel als Angehörige in den Golden-Visa-Antrag des Hauptantragstellers aufgenommen werden:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren
  • Volljährige Kinder ab 18 Jahren, sofern sie unverheiratet und finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sind
  • Unterhaltsberechtigte Eltern des Hauptantragstellers oder seines Ehepartners

Alle einbezogenen Familienmitglieder erhalten dieselbe Aufenthaltserlaubnis wie der Hauptantragsteller mit derselben Gültigkeitsdauer und demselben Verlängerungszyklus. Jedes Familienmitglied muss dieselben grundlegenden Voraussetzungen erfüllen (einwandfreies Führungszeugnis, Krankenversicherung, ärztliches Attest) und die geltende staatliche Bearbeitungsgebühr von etwa 80 bis 160 € pro Person entrichten.

Es ist erwähnenswert, dass die Einbeziehung von Familienmitgliedern in Ihren Antrag die Mindestinvestitionsschwelle nicht erhöht — die qualifizierende Investition bleibt unabhängig von der Anzahl der einbezogenen Familienmitglieder gleich. Dies macht das Spain Golden Visa zu einer außerordentlich kosteneffizienten Lösung für Familien, die einen gemeinsamen EU-Wohnsitz suchen.

Für eine ausführliche Beratung zur Einbeziehung Ihrer Familie in Ihren Antrag empfehlen wir Ihnen, unsere Seite zum Spain Golden Visa Programm zu besuchen oder direkt mit unseren Beratern zu sprechen.

Häufig gestellte Fragen zur Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Wie lange dauert es, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Weg. Das Spain Golden Visa dauert in der Regel 2 bis 4 Monate ab Einreichung eines vollständigen Antrags. Das Non-Lucrative Visa dauert etwa 1 bis 3 Monate beim zuständigen spanischen Konsulat. Das Digital Nomad Visa wird in der Regel innerhalb von 20 bis 45 Werktagen bearbeitet. Nach Ankunft in Spanien dauert die Ausstellung Ihrer physischen TIE-Aufenthaltskarte üblicherweise weitere 30 bis 60 Tage nach Ihrem Termin.

Wie viel kostet eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien über das Golden Visa?

Die Mindestinvestition für das Spain Golden Visa beträgt 500.000 € in spanische Immobilien (frei von Hypotheken auf dem qualifizierenden Betrag). Zusätzlich sollten Sie Grunderwerbsteuer (6–10 % für Bestandsimmobilien oder 10 % MwSt. für Neubauten), Notar- und Registergebühren, private Krankenversicherung, staatliche Visabearbeitungsgebühren von etwa 80 bis 160 € pro Antragsteller sowie professionelle Rechts- und Beratungsgebühren einplanen.

Muss ich in Spanien leben, um meine Golden-Visa-Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten?

Nein. Eines der attraktivsten Merkmale des Spain Golden Visa ist, dass es keine Mindestaufenthaltspflicht gibt. Golden-Visa-Inhaber müssen keine Mindestanzahl von Tagen pro Jahr in Spanien verbringen, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, sofern die qualifizierende Investition aufrechterhalten wird. Diese Flexibilität wird besonders von international mobilen Personen und Familien geschätzt.

Kann meine Familie über meinen Antrag eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten?

Ja. Das Spain Golden Visa ermöglicht es dem Hauptantragsteller, seinen Ehepartner oder eingetragenen Partner, unterhaltsberechtigte Kinder (unter 18 Jahren oder volljährige Kinder, die unverheiratet und finanziell abhängig sind) sowie unterhaltsberechtigte Eltern des Hauptantragstellers oder seines Ehepartners einzubeziehen — alles im selben Antrag und ohne Erhöhung der Mindestinvestitionsschwelle.

Kann die spanische Aufenthaltserlaubnis zur Staatsbürgerschaft führen?

Ja. Nach 10 Jahren legalem und ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien können Nicht-EU-Staatsangehörige die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Aufenthaltsdauer wird für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, der Philippinen, Andorras, Äquatorialguineas und Portugals auf nur 2 Jahre verkürzt. Die spanische Staatsbürgerschaft gewährt volle EU-Bürgerrechte, einschließlich des Rechts, überall in der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten, sowie einen spanischen Reisepass mit visumfreiem oder Visa-on-Arrival-Zugang zu etwa 190 Ländern weltweit.

Ist das Spain Golden Visa 2026 noch verfügbar?

Stand März 2026 ist das Spain Golden Visa Programm weiterhin für Anträge geöffnet. Die spanische Regierung hat mögliche Reformen diskutiert, insbesondere bezüglich der Immobilieninvestitionsroute. Alternative Investitionswege — einschließlich Kapitalinvestition, Staatsanleihen und Investmentfonds — sind jedoch weiterhin voll funktionsfähig. Wir empfehlen dringend, aktuelle professionelle Beratung einzuholen, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen. Kontaktieren Sie Mirabello Consultancy für die aktuellste Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen dem Spain Golden Visa und dem Non-Lucrative Visa?

Das Spain Golden Visa ist eine investitionsbasierte Aufenthaltserlaubnis, die eine qualifizierende Mindestinvestition erfordert (ab 500.000 € in Immobilien oder ab 1.000.000 € in andere Vermögenswerte). Es erfordert keinen Mindestaufenthalt in Spanien und erlaubt dem Inhaber, in Spanien zu arbeiten. Das Non-Lucrative Visa hingegen erfordert keine Investition, verlangt aber den Nachweis passiver Einkünfte oder Ersparnisse; es erlaubt dem Inhaber nicht, in Spanien zu arbeiten, und verlangt, dass der Inhaber mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, was die spanische Steuerpflicht auslöst.

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